Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Kfz-Versicherung ist für jedes zugelassene Kraftfahrzeug gesetzliche Pflicht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer und Fahrer gegen berechtigte und unberechtigte Haftpflichtansprüche Dritter. Ersetzt werden im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu üblicherweise 100 Millionen Euro und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu üblicherweise acht Millionen Euro je geschädigte Person. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung schützt Sie auch vor unberechtigten Ansprüchen und wirkt damit als Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz gilt europaweit.
Die KFZ-Versicherung kann man durch weitere Bausteine ergänzen und damit zu einem Vollschutz für Fahrer und Fahrzeug ausbauen.
Fahrzeugversicherung (Vollkasko-/Teilkaskoversicherung)
Welche Schäden werden ersetzt? |
Vollkasko |
Teilkasko |
Unwetter, wie unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung |
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Brand, Explosion oder Kabelkurzschluss |
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Glasbruch |
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Zusammenstoß mit Haarwild, Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden |
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Marderbiss (Folgeschäden) |
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Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen wie zum Beispiel Radio) |
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Selbst verschuldete Unfälle oder wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist |
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Vandalismus, also mut- oder böswillige Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges durch Dritte |
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Ergänzender Versicherungsschutz
- Insassen-Unfallversicherung
- Schutzbrief