Bauversicherung für Privatkunden

Wer sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen will, sollte sich vor unvorhergesehenen Kosten schützen!

Das Wetter ist heutzutage unbeherrschbar, es gibt häufig extremen Dauerregen oder sogar Tornados. Solche Unwetter können die Kalkulation der Baukosten sehr schnell aus dem Gleichgewicht bringen. Ebenso kann es immer schnell zu einem Unfall kommen, durch den Personen geschädigt werden.
Die richtige Bauversicherung schützt Sie vor solchen eventuellen Mehrkosten!

Holzständerwand offen mit Verrohrung
Foto: PublicDomainPictures@Pixabay.com

Bauherrenversicherung – Die wichtigste Versicherung für den Bauherren

Auf Baustellen kann es immer schnell zu Unfällen und Verletzungen kommen. Daraus resultieren meist privatrechtliche Schadensersatzansprüche.

Grundsätzlich muss das Bauvorhaben bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden (Bauhelfer-Unfallversicherung). Daher sind auch Freunde, Verwandte und andere Mithelfende gesetzlich unfallversichert, auch wenn diese unentgeltlich tätig werden. Die Versicherung besteht für die gesamte Bauphase, angefangen mit dem ersten Spatenstich, bis hin zur entgeltlichen Abnahme des fertigen Gebäudes.
Ausgenommen von der gesetzlichen Unfallversicherung sind jedoch Sie als Bauherr und Ihr Ehegatte. Hier kann jedoch ebenfalls privat vorgesorgt werden.

Bauversicherung – Bauleistungsversicherung

Meist wird für den Bau eines Eigenheims ein Auftrag an ein Bauunternehmen vergeben. Viele Risiken während der Bauphase werden an den jeweiligen Unternehmer abgegeben, wie z.B. Konstruktions- und Materialfehler oder Fahrlässigkeit auf dem Bau. Dennoch besteht für den Bauherren ein enormes Risiko beim Bauen. Daher ist es für Sie von Vorteil, wenn eine Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) besteht. (Oftmals wird die Bauleistungsversicherung allein bereits unter “Bauversicherung” angepriesen.)

Grundsätzlich besteht für Sie als Bauherr die Verpflichtung, die Kosten für den Bau erst nach Abnahme zu bezahlen.
Sollte es an Ihrem Neubau jedoch zu Schäden während der Bauphase kommen, können Kosten bereits während der Bauzeit anfallen. Der Bauherr hat dem Bauunternehmer die anfallenden Leistungen zu bezahlen, wenn es sich um Schäden aufgrund höherer Gewalt, Krieg oder Aufruhr handelt (Bauherrenrisiko). Diese Kosten sind durch eine Bauleistungsversicherung gedeckt.
Unter den Versicherungsschutz fallen ebenso alle versicherten Sachen, die durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung geschädigt wurden.
Die Bauleistungsversicherung ist eine sog. „Allgefahrenversicherung“, bei der nur bestimmte Gefahren, wie z.B. Feuer durch Brand, Explosion oder ähnliches ausgeschlossen sind.

Es kann für Sie als Bauherr auch von Vorteil sein, wenn die Bauleistungsversicherung über den Bauunternehmer abgeschlossen wird, da Sie von den günstigeren Prämien für Bauunternehmer profitieren können. Dies macht jedoch nur Sinn, wenn es sich um einen schlüsselfertiges Bauvorhaben handelt. Sind hingegen verschiedene Gewerke am Bau beteiligt, sollte ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Die Bauleistungsversicherung mit dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber“ (ABN) ist insbesondere für Bauherren geeignet. Bei den ABN zielt die Versicherung in erster Linie auf ein bestimmtes Gebäude ab und sichert so insbesondere die Interessen des Bauherren, also das Bauherrenrisiko.

Bauversicherung: Feuer-Rohbauversicherung

Ein Rohbau kann sehr schnell durch kleinere Explosionen oder einen Brand Feuer fangen. Dies kann zu immensen Kosten führen, die durch eine Feuer-Rohbauversicherung abgedeckt werden. Dem Bau kann wohl nicht mehr geholfen werden, dafür aber dem Bauherren.

Sollten Sie sich also zu einem eigenen Hausbau entscheiden, schützen Sie sich vor allen unvorhersehbaren Gefahren.
Wir beraten Sie gerne individuell und finden die für Sie passende Bauversicherung.