Der „Totalschaden“ bezeichnet ein Schadenereignis der Sachversicherung. Es können zwei Arten von Totalschaden vorliegen.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Als wirtschaftlichen Totalschaden bezeichnet man jede beschädigte Sachen, deren Reparatur im Vergleich zur Wiederbeschaffung unwirtschaftlich sind.
In Kurzform bedeutet dies: Die Wiederbeschaffung der Sache in gleicher Art und Güte ist günstiger als die Reparatur der Sache.
Technischer Totalschaden
Der technische Totalschaden beschreibt den Zustand wenn eine beschädigte Sache nicht mehr reparabel ist.