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Gemeiner Wert

Als „Gemeiner Wert“ versteht man einen Begriff aus der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung. Als „Gemeiner Wert“ gilt der zu erzielende Wert im Falle eines Verkaufs einer Sache. Wenn in einem Schadenfall also dem Versicherungsnehmer der „Gemeine Wert“ einer beschädigte Sachen erstattet werden soll, so wird der zu erzielende Verkaufspreis einer Sache vor der Beschädigung herangezogen.

Die Abrechnung auf Basis des „Gemeinen Wertes“ verhindert also eine Abrechnung nach Neuwert.

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