Als „Fahrer“ gilt diejenige Person die ein Fahrzeug führt. Verkehrsrechtlich wird diese Person auch als Fahrzeugführer benannt.
Die KFZ Haftpflichtversicherung versichert das Fahrzeug sowie den Fahrer des Fahrzeugs. Wichtig für den Versicherungsschutz in der KFZ Versicherung ist die Benennung der berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Ein berechtigter Fahrer ist derjenige, der mit Wissen und Willen des Besitzer das Fahrzeug führen darf. Ein unberechtigter Fahrer führt ein Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Besitzers.
Im Schadenfall prüft das Versicherungsunternehmen bei dem das verunfallte Fahrzeug versichert ist, ob ein berechtigter und auch benannter Fahrer das Fahrzeug führte.