Das Wort „Einbruchdiebstahl“ ist eine Zusammensetzung der Wörter Einbruch und Diebstahl.
Der Einbruchdiebstahl ist eine besonders schwere Form des Diebstahls. Er bezeichnet nicht die bloße Wegnahme von Sachen sondern die schwerere Form. Für den Einbruchdiebstahl ist es notwendig das der oder die Täter in einen umschlossenen Raum oder in ein Gebäude mittels Einbruch, Einstieg oder Aufbruchs gelangen und sich fremdes Eigentum aneignen.
In der Hausratversicherung wird der Einbruchdiebstahl durch den „Zutritt mittels falschem Schlüssel“ ergänzt. Hierbei wird ein Schlüssel der in falsche Hände gerät zum „falschen Schlüssel“. Der unberechtigte Zutritt mit diesem Schlüssel gilt sodann als „Zutritt mit falschem Schlüssel“.