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Dynamik

Unter einer Dynamik versteht man das Recht des Versicherungsnehmers auf eine jährliche Erhöhung der Versicherungsleistungen. Die Erhöhung der Versicherungsleistung geht hierbei mit einer linearen Anpassung des Versicherungsbeitrags überein. Bei einer dynamischen Erhöhung erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung um die erhöhten Leistungen zu erhalten.

In Versicherungen soll mit der Dynamik die Inflation ausgeglichen werden. Die Dynamik dient jedoch auch bei regelmäßiger Ausübung zu einer geplanten Leistungserhöhung auf ein bestimmtes Level in einer bestimmten Zeit. Viele Versicherer verlangen bei Überschreitung einer bestimmten Versicherungssumme ein aktuelles ärztliches Gesundheitszeugnis. Legt man die Versicherungssumme unter die Anforderungsgrenze, kann man mittels vereinbarter Dynamik die Versicherungsleistung über diese Grenze führen ohne ein ärztliches Zeugnis vorlegen zu müssen.

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