Haftung für Wasserschäden ohne Schuld? Möglich!
Wichtige Neuigkeiten für Bewohner eines Mehrfamilienhauses oder Hausverwaltungen. Rechtlich hat sich im Bereich der Haftung bei Wasserschäden im Sonder- und Gemeinschaftseigentum etwas geändert. Die bisher vorherrschende Meinung, man könnte nicht haftbar gemacht werden, weil man einen Wasserschaden ja nicht fahrlässig verschuldet, wurde nun in einem Urteil unter die Lupe genommen.