Dachlawinen: Wer haftet für was?

Zur Winterzeit ist Schneefall etwas Schönes. Der Schnee kann jedoch auch in den Mittelpunkt eines erheblichen Streits rücken. In Städten sammeln sich regelmäßig Schneemassen auf Dächern so sehr an, dass diese wie eine Lawine in den Alpen abgehen und herabstürzen. Diese „Dachlawinen“ bedeuten für Fußgänger und Fahrzeuge eine erhebliche Gefahr. Wir wollen Sie informieren, wer für Schäden bei Dachlawinen haftet.

Dachlawine stürzt von Dach
© Romy2004 / pixelio.de

Die jüngsten Entscheidungen der Gerichte (u. a. OLG Düsseldorf) klärten, wer für einen Schaden infolge einer Dachlawine aufzukommen hat. Im Fall des OLG Düsseldorf

wurde eine Fahrzeug durch eine herabstürzende Dachlawine beschädigt. Der Fahrzeughalter beabsichtigte, den Hauseigentümer für den entstandenen Schaden schadenersatzpflichtig zu machen. Dieser schob die Schuld von sich und argumentierte u. a. mit „höherer Gewalt“. Der Sachverhalt war nicht so einfach zu beurteilen. Der Hauseigentümer war nämlich gleichzeitig auch der Vermieter der Immobilie und des Stellplatzes.

Im vorliegenden Fall lehnte das Gericht eine Haftung des Hauseigentümers ab (Urteil am 06.06.2013 unter AZ I 10 U 18/13). Der Mieter und PKW-Halter blieb somit auf seinem Schaden sitzen. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts waren die örtlichen Verhältnisse. Der Mieter (und gleichzeitig Geschädigter) kannte die Örtlichkeiten. Da der Schadenort zudem in einer eher schneearmen Region lag, konnte dem Hauseigentümer wegen nicht montierter Schneefanggitter und Warnschildern keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden. Der Geschädigte hingegen hatte dagegen die örtlichen Wetterverhältnisse gekannt und seinen PKW somit unter Kenntnis der drohenden Gefahr unter dem Dachvorsprung abgestellt.

Auch andere Gerichte teilen diese Rechtsaufassung, dass Grundstückseigentümer nur für Schäden durch Dachlawinen haften, wenn auch tatsächlich ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Dieses Urteil genießt jedoch nicht den Status einer Pauschalauffassung. Im jeweiligen Fall hängt es stark von den örtlichen Verhältnissen ab, ob der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden kann. Mitunter spielen neben der Schneehäufigkeit auch Faktoren wie Dachneigung und andere Bauordnungen eine Rolle. Oftmals ist bei steilen Dächern ein Schneefanggitter sogar Vorschrift.

Allgemein kann man also festhalten, dass die Gerichte auch die Einwohner in der Verantwortung sehen. Lebt man in einer schneereichen Region muss man auch mit entsprechend erhöhter Aufmerksamkeit dem allgemeinen Lebensrisiko begegnen.

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