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Zulassungsbescheinigung Teil I

Unter der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ wird langläufig der Fahrzeugschein bezeichnet. Die Zulassungsbescheinigung ist in Deutschland und Österreich eine amtliche Urkunde über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Die in der Zulassungsbescheinigung genannte Person ist der Fahrzeughalter. Der Fahrzeughalter kann aber muss nicht zwangsläufig der Eigentümer der Fahrzeugs sein.

Bis zum Jahr 2005 wurde die Zulassungsbescheinigung in den Ländern der EU eingeführt. Ziel der Einführung war die Vereinheitlichung der nationalen Zulassungsprozeduren.

Die „Zulassungsbescheinigung Teil I“ gilt außerdem als Betriebserlaubnis für das dort beschriebene Fahrzeug.

Die „Zulassungsbescheinigung Teil I“ muss beim Betrieb des Fahrzeugs mitgeführt werden. (§11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)

Muster einer Zulassungsbescheinigung Teil I:

Zulassungsbescheinigung Teil I
Quelle: Wikipedia.org

 

 

 

 

 

 

 

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