Die Abkürzung „VVG“ steht für das Versicherungsvertragsgesetz. Hierbei handelt es sich um die wichtigste gesetzliche Rechtsgrundlage der Versicherungsverträge.
Das VVG ist mehrere Bereiche unterteilt und behandelt alle Versicherungssparten. Das VVG gilt jedoch auch für nicht genannte Versicherungszweige. Einzig die Rückversicherung sowie die Seeversicherung ist hiervon ausgenommen.
Die Regelungen des VVG können weitestgehend nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers oder anderer beteiligter in einem Versicherungsvertrag durch vertragliche Vereinbarung abgeändert werden. Das VVG können Sie unter anderem hier einsehen.