Widerruf
Der Widerruf beschreibt einen Vorgang, in dem eine Erklärung vom Erklärenden rückgängig gemacht werden kann. Bitte lesen Sie unseren Artikel zum Widerrufsrecht.
Der Widerruf beschreibt einen Vorgang, in dem eine Erklärung vom Erklärenden rückgängig gemacht werden kann. Bitte lesen Sie unseren Artikel zum Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht wird dem Versicherungsnehmer durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugestanden. Demnach kann eine Willenserklärung des Versicherungsnehmers innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins und alle nach dem VVG vorgeschriebenen Belehrungen und Bedingungen. Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen und kann ohne Nennung eines Grundes ausgebübt werden.
Als „Wiederbeschaffungswert“ bezeichnet man die aufzuwendende Summe für einen Ersatz einer Sache in gleicher Art und Güte