Passiver Rechtsschutz
Unter „Passiver Rechtsschutz“ versteht man eine Leistung der Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Diese Abwehr unberechtigter Ansprüche ist als „passiver Rechtsschutz“ zu verstehen.