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Passiver Rechtsschutz

Unter „Passiver Rechtsschutz“ versteht man eine Leistung der Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Diese Abwehr unberechtigter Ansprüche ist als „passiver Rechtsschutz“ zu verstehen.