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Ob Or

Obliegenheiten

Unter „Obliegenheiten“ werden die Pflichten des Versicherungsnehmers bezeichnet. Mit Abschluss eines Versicherungsvertrags verpflichtet sich der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich zur Zahlung der Prämie sondern auch zu Obliegenheiten. Eine solche Obliegenheit könnte zum Beispiel die „Weisungen des Versicherers zu befolgen“ sein.