Der Begriff „Neubauwert“ stammt aus dem Bereich der Gebäudeversicherung. Er beschreibt den ortsüblichen Neubauwert eines Gebäudes inklusive Planungs- und Konstruktionskosten. Es ist aufgrund von Schwankungen bei den Baukosten sehr ratsam Gebäude auf Basis eines gleitenden Neubauwerts zu versichern.
Der „Neuwert“ beschreibt den Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in einem neuwertigen Zustand. Sofern es sich bei der Sache um ein selbst hergestelltes Wirtschaftsgut handelt, werden die Kosten für die Neuherstellung erstattet. Zum Neuwert werden auch erforderliche Kosten für die Wiederbeschaffung aufaddiert. (z. B. Überführungskosten)