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La Le

Leasinggeber

Der Leasinggeber ist überlicherweise eine Leasinggesellschaft, die einem Leasingnehmer eine Sache gegen Zahlung einer Miete (Leasingrate) zur Verfügung stellt / überlässt.

Leasingnehmer

Der Leasingnehmer ist einer der beiden Vertragspartner in einem Leasingvertrag. Der Leasingnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, der von einem Leasinggeber in einem vertraglich festgelegten Zeitraum eine Sache mietet und nutzt. Der Leasingnehmer erwirbt aus dem Leasingvertrag diverse Rechte und Pflichten.