Leasinggeber
Der Leasinggeber ist überlicherweise eine Leasinggesellschaft, die einem Leasingnehmer eine Sache gegen Zahlung einer Miete (Leasingrate) zur Verfügung stellt / überlässt.
Der Leasinggeber ist überlicherweise eine Leasinggesellschaft, die einem Leasingnehmer eine Sache gegen Zahlung einer Miete (Leasingrate) zur Verfügung stellt / überlässt.
Der Leasingnehmer ist einer der beiden Vertragspartner in einem Leasingvertrag. Der Leasingnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, der von einem Leasinggeber in einem vertraglich festgelegten Zeitraum eine Sache mietet und nutzt. Der Leasingnehmer erwirbt aus dem Leasingvertrag diverse Rechte und Pflichten.
Der Begriff „Leitungswasser“ stammt aus dem Bereich der Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung. Leitungswasser ist Wasser in Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung Einrichtungen der Warmwasserheizun oder Dampfheizung (sowie aus Wärmepumpen und/oder Solarheizungsanlagen) Aquarien und Wasserbetten Sprinkler und Berieselungsanlagen Die Versicherungsunternehmen haben die Gestaltungsmacht bei der Definition von „Leitungswasser“. Unsere genannten Leitungen können also unter umständen in Ihrem […]