Fungibilität
Die „Fungibilität“ ist der Fachbegriff für das Wort „Drittverwendbarkeit“. Es handelt sich hierbei um einen Begriff der hauptsächlich bei Leasingverträgen vorkommen. Die Vereinbarung einer Fungibilität dient der Leasinggesellschaft zur Weiterverwertung des Leasingsobjekts im Falle von Zahlungsproblemen oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit.