Eigentum
Als Eigentum beschreibt man die rechtliche Verfügungsgewalt einer Person über eine Sache.
Als Eigentum beschreibt man die rechtliche Verfügungsgewalt einer Person über eine Sache.
Das Wort „Einbruchdiebstahl“ ist eine Zusammensetzung der Wörter Einbruch und Diebstahl. Der Einbruchdiebstahl ist eine besonders schwere Form des Diebstahls. Er bezeichnet nicht die bloße Wegnahme von Sachen sondern die schwerere Form. Für den Einbruchdiebstahl ist es notwendig das der oder die Täter in einen umschlossenen Raum oder in ein Gebäude mittels Einbruch, Einstieg oder […]
Siehe hierzu unseren Artikel zur Erstprämie.