Eigentum
Als Eigentum beschreibt man die rechtliche Verfügungsgewalt einer Person über eine Sache.
Als Eigentum beschreibt man die rechtliche Verfügungsgewalt einer Person über eine Sache.
Das Wort „Einbruchdiebstahl“ ist eine Zusammensetzung der Wörter Einbruch und Diebstahl. Der Einbruchdiebstahl ist eine besonders schwere Form des Diebstahls. Er bezeichnet nicht die bloße Wegnahme von Sachen sondern die schwerere Form. Für den Einbruchdiebstahl ist es notwendig das der oder die Täter in einen umschlossenen Raum oder in ein Gebäude mittels Einbruch, Einstieg oder […]
Siehe hierzu unseren Artikel zur Erstprämie.
Als Elternzeit bezeichnet man einen geregelten Anspruch auf Freistellung zur Betreuung und Erziehung eines Kindes, den der Arbeitgeber einräumen muss. Den Anspruch auf Freistellung haben berufstätige Eltern (auch Adoptiveltern), wobei jedoch nur ein Elternteil den Anspruch ausüben kann, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Der Arbeitnehmer muss den Anspruch beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen […]
Der Begriff „Endalter“ stammt aus der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Er beschreibt das Alter mit dem die versicherte Person die Ablaufleistung erhält. In den letzten Jahren wurde zunehmend das flexible Endalter forciert. Hierbei steht es der versicherten Person zu, den Vertrag jederzeit während der flexiblen Ablaufphase abzurufen. Das Endalter wird grundsätzlich bei Vertragsschluss fixiert und kann […]
Die Ersatzleistung wird oftmals auch Entschädigung oder Entschädigungsleistung genannt. Es handelt sich hierbei um die vertraglich vereinbarte und zugesicherte Leistung eines Versicherungsunternehmens die nach Eintritt eines versicherten Schadenfalls zur Zahlung fällig wird. Die Ersatzleistung (oder auch Entschädigung, Entschädigungsleistung) wird begrenzt durch die Versicherungssumme (oder auch Deckungssumme genannt) bzw. bei einem Teilschaden durch den Versicherungswert der […]
Siehe hierzu unseren Artikel zur Erstprämie.
Der Begriff „Erstes Risiko“ ist ein Synonym für „Auf erstes Risiko“. Bitte schauen Sie unsere Lexikonartikel „Auf erstes Risiko“ an.
Die „Erstprämie“ wird auch als Einlösungsbetrag oder Einlösungsprämie bezeichnet. Bei der Erstprämie handelt es sich um einen Bestandteil eines geschlossenen Versicherungsvertrags der äußerst wichtig ist. Sollte es keine anderslautende vertragliche Vereinbarung geben, tritt der Versicherungsschutz erst nach Eingang der Erstprämie in Kraft. Hiervon ausgenommen sind anderslautende vertragliche Vereinbarungen wie zum Beispiel die vorläufige Deckung (eVB) […]
eVB = elektronische Versicherungsbestätigung in der KFZ Versicherung. Siehe den Lexikoneintrag Versicherungsbestätigung