Deckungsstock

Als Deckungsstock bezeichnet man ein gesondert verwaltetes Vermögen einer Versicherungsgesellschaft zur Begleichung unmittelbarer Ansprüche der Versicherten. Die Verwaltung des Deckungsstocks ist stark durch Gesetze reglementiert. Schließlich werden hier Kundengelder der Versichertengemeinschaft verwaltet die zur Befriedigung der Ansprüche der Versichertengemeinschaft dienen sollen. Die Einhaltung der gesetzlichen Regularien wird von einem unabhängigen Treuhänder überwacht.

Deckungssumme

Den Begriff „Deckungssumme“ findet man vorwiegend in der Haftpflichtversicherung. Das „Deckungssumme“ wird im allgemeinen die Versicherungssumme bezeichnet. Die benannte Summe beschreibt hierbei die maximale Versicherungsleistung bei Eintritt des Versicherungsfalls. Die Deckungssumme ist oftmals unterteilt in verschiedene Höhen je Schadenfall. So führen viele Versicherer unterschiedliche Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden an. Die Deckungssumme ist oft […]