Deckungsstock
Als Deckungsstock bezeichnet man ein gesondert verwaltetes Vermögen einer Versicherungsgesellschaft zur Begleichung unmittelbarer Ansprüche der Versicherten. Die Verwaltung des Deckungsstocks ist stark durch Gesetze reglementiert. Schließlich werden hier Kundengelder der Versichertengemeinschaft verwaltet die zur Befriedigung der Ansprüche der Versichertengemeinschaft dienen sollen. Die Einhaltung der gesetzlichen Regularien wird von einem unabhängigen Treuhänder überwacht.