Auf erstes Risiko
Typischerweise gelten Kostenpositionen als „auf erstes Risiko“ versichert. Bei so einem Einschluss werden die „auf erstes Risiko“ versicherten Leistungen vom Versicherer übernommen. Naturgemäß unterliegen versicherte Kosten „auf erstes Risiko“ keiner Kürzung bei Unterversicherung. Typische versicherte Kosten „auf Erstes Risiko“ sind: Aufräumungs- und Dekontaminationskosten Bewegungs- und Schutzkosten