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Ab An Au

Abhandenkommen

Eine Sache ist abhandengekommen, wenn der unmittelbare Besitzer oder sein Besitzmittler ohne seinen Willen den Besitz verliert, bspw. durch Diebstahl oder Verlust. (Quelle: Jauernig/Berger, 15. Auflage München 2014 § 935 Rn. 2f.) Als Abhandenkommen wird der unfreiwillige Verlust einer Sache bezeichnet, deren Wiederinbesitznahme als äußerst unwahrscheinlich gilt. Abhandenkommen in der Sachversicherung Wenn das Abhandenkommen von […]

Ablaufleistung

Als Ablaufleistung bezeichnet man eine im Versicherungsvertrag fixierte Versicherungssumme zuzüglich diverser erhöhender Zusatzsummen die zum Laufzeitende eines Versicherungsvertrags zur Auszahlung fällig wird. Ablaufleistung in der Lebens- Rentenversicherung Die Ablaufleistung einer Lebens- bzw. Rentenversicherung besteht aus mehreren Teilen. Neben der fixierten Versicherungssumme werden Überschussanteile und Schlussgewinne aufaddiert. Die Überschussanteile und Schlussgewinne sind im Gegensatz zur Versicherungssumme […]

Abtretung

Gemäß § 398 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Versicherungsnehmer eines Versicherungsvertrag all seine Rechte an Dritte übertragen (=abtreten). Bei der Abtretung geht der Anspruch auf Versicherungsleistung auf den Anderen über. Er hat ab dem Zeitpunkt der Übertragung aller Rechte und Pflichten das Gestaltungsrecht über den Vertrag. Eine Abtretung muss beim Versicherer schriftlich angezeigt werden. Die schriftliche […]

Abwehranspruch

Unter „Abwehranspruch“ versteht man eine Leistung der Haftpflichtversicherung. Ist der Anspruch eines Geschädigten ungerechtfertigt, hat der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung einen „Abwehranspruch“. Die Haftpflichtversicherung würde den Anspruch dann abwehren. Siehe auch Passiver Rechtsschutz

Andienungsrecht

Ein „Andienungsrecht“ beschreibt die vertragliche Verpflichtung eines Vertragspartners zum Kauf einer (üblicherweise) geleasten Sache zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Oftmals wird ein Andienungsrecht für den Fall einer fehlgeschlagenen Vertragsverlängerung vereinbart.

Anspruchsteller

Der Anspruchssteller (bei KFZ Haftpflichtschäden auch gerne als „AST“ bezeichnet) ist derjenige im Schadensfall oder Leistungsfall der für sich oder einen Dritten Ansprüche stellt. Bei einem KFZ Haftpflichtschaden wäre der Geschädigte automatisch auch ein Anspruchsteller. Es kann je nach Situation auch mehrere Anspruchsteller geben.

Auf erstes Risiko

Typischerweise gelten Kostenpositionen als „auf erstes Risiko“ versichert. Bei so einem Einschluss werden die „auf erstes Risiko“ versicherten Leistungen vom Versicherer übernommen. Naturgemäß unterliegen versicherte Kosten „auf erstes Risiko“ keiner Kürzung bei Unterversicherung. Typische versicherte Kosten „auf Erstes Risiko“ sind: Aufräumungs- und Dekontaminationskosten Bewegungs- und Schutzkosten