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Prämie

Als „Prämie“ wird das Entgelt des Versicherungsnehmers für den vom Versicherungsunternehmen zu erbringenden Versicherungsschutz bezeichnet. Die Prämie wird dem Versicherungsnehmer vom Versicherungsunternehmen in Rechnung gestellt. Die Prämie zu einem Versicherungsvertrag unterliegt der Versicherungssteuer (abgekürzt durch Vst. oder VersSt.).  Teil der Prämie können auch Zuschläge des Versicherungsunternehmens werden. Zuschläge darf das Versicherungsunternehmen z. B. für unterjährige Zahlung verlangen.

Bei der Prämie zu einem Versicherungsvertrag unterscheidet man zwischen Erstprämie und Folgeprämie.

Eine nicht rechtzeitig im Voraus bezahlte Prämie kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

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