Eine der wichtigsten Pflichten des Versicherungsnehmers ist die „Vorvertragliche Anzeigepflicht“. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, spricht man von einer Anzeigepflichtsverletzung. Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht geht es nach der novellierung des VVG im Jahre 2008 im wesentliches um eines: Alle im Antrag gestellten Fragen müssen vom Versicherungsnehmer unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Die meisten vorvertraglichen […]
Vst. ist eine Abkürzung für Versicherungssteuer
Die Abkürzung „VVG“ steht für das Versicherungsvertragsgesetz. Hierbei handelt es sich um die wichtigste gesetzliche Rechtsgrundlage der Versicherungsverträge. Das VVG ist mehrere Bereiche unterteilt und behandelt alle Versicherungssparten. Das VVG gilt jedoch auch für nicht genannte Versicherungszweige. Einzig die Rückversicherung sowie die Seeversicherung ist hiervon ausgenommen. Die Regelungen des VVG können weitestgehend nicht zum Nachteil […]
Siehe unseren Lexikon-Artikel zu Gefahr
Der Wert 1914 ist der Basiswert der für die Ermittlung der endgültigen Versicherungssumme in der gleitenden Neuwertversicherung benötigt wird. Der Wert 1914 beschreibt den Neubauwert des versicherten Gebäudes, bezogen auf das Jahr 1914.
Der Widerruf beschreibt einen Vorgang, in dem eine Erklärung vom Erklärenden rückgängig gemacht werden kann. Bitte lesen Sie unseren Artikel zum Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht wird dem Versicherungsnehmer durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugestanden. Demnach kann eine Willenserklärung des Versicherungsnehmers innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins und alle nach dem VVG vorgeschriebenen Belehrungen und Bedingungen. Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen und kann ohne Nennung eines Grundes ausgebübt werden.
Als „Wiederbeschaffungswert“ bezeichnet man die aufzuwendende Summe für einen Ersatz einer Sache in gleicher Art und Güte
Der Zeitwert ist eine Versicherungsart. Man kann den schadenbedingten Ersatz von Sachen auf den Zeitwert begrenzen. Das Versicherungsunternehmen hat im Schadenfall so geringere Leistungen zu erbringen. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert abzüglich einer Wertminderung aufgrund des Alters und der Abnutzung der Sache.
Die Zillmerung beschreibt die Verteilung von Abschlusskosten in der Lebensversicherung. Nach der Theorie von August Zillmer werden die Abschlusskosten einer Lebensversicherung aus dem Deckungskapital der Lebensversicherung getilgt.