Vermögensschaden
Unter einem Vermögensschaden versteht man einen Schaden der am Vermögen eines Dritten entsteht.
Unter einem Vermögensschaden versteht man einen Schaden der am Vermögen eines Dritten entsteht.
Vers.-St. ist eine Abkürzung für Versicherungssteuer
Die Versicherungsbestätigung kann in mehreren Formen auftreten Versicherungsbestätigung in der KFZ Versicherung (oder auch eVB Nummer) Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird dem Versicherungsnehmer vom Versicherungsunternehmen ausgestellt um bei der Zulassungsstelle den Nachweis einer bestehenden KFZ Haftpflichtversicherung, welche in Deutschland pflicht ist, zu führen. Die eVB Nummer weist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nach den Mindestanforderungen der […]
Der Versicherungsfall beschreibt die Realisierung der versicherten Gefahr. Wenn der Versicherungsfall eintritt, wird die vertragliche Leistungspflicht des Versicherers aus. Im Versicherungsfall sind die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sehr wichtig. Außerdem erfolgt bei einem Versicherungsfall generell eine Prüfung ob die vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt ist.
Unter „Versicherungspolice“ versteht man in der deutschen Versicherungssprache den Versicherungsschein. Die Versicherungspolice wird auch Police oder Versicherungsschein genannt. Unter der Versicherungspolice versteht man die Urkunde die den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen beurkundet. In der Versicherungspolice sind alle wichtigen Informationen des Versicherungsschutzes abgedruckt. Zu finden sind ebenfalls die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Als „Versicherungsprämie“ bezeichnet man den Beitrag zu einem Versicherungsvertrag. Für weitere Informationen verweisen wir auf unseren Lexikon Artikel zur Prämie von Versicherungsverträgen.
Unter „Versicherungsschein“ versteht man die Urkunde die den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen beurkundet. Im Versicherungsschein sind alle wichtigen Informationen des Versicherungsschutzes abgedruckt. Zu finden sind ebenfalls die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Die Prämie zu einem Versicherungsvertrag unterliegt in Deutschland nicht der Mehrwertsteuer. Anstelle der Erhebung der Mehrwertsteuer wird die Versicherungssteuer auf die Beiträge (Prämie) zu Versicherungsverträgen erhoben. Nicht jeder Versicherungszweig unterliegt der Versicherungssteuer. Es finden sich Versicherungen auf deren Prämie keine Versicherungssteuer aufgeschlagen wird. Steuersätze Versicherungsart (§ 4 , 5, 6 VersStG) Steuersatz ab 1. Juli 2010 […]
VerSt. ist eine Abkürzung für Versicherungssteuer
Der „Vorsatz“ liegt vor, wenn eine Tat wissentlich und willentlich ausgeführt und die möglichen Folgen in Kauf genommen werden oder diese gebilligt werden. Vorsatztaten sind grundsätzlich in allen Versicherungsprodukten ausgeschlossen.