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Leitungswasser

Der Begriff „Leitungswasser“ stammt aus dem Bereich der Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung. Leitungswasser ist Wasser in

  • Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung
  • Einrichtungen der Warmwasserheizun oder Dampfheizung (sowie aus Wärmepumpen und/oder Solarheizungsanlagen)
  • Aquarien und Wasserbetten
  • Sprinkler und Berieselungsanlagen

Die Versicherungsunternehmen haben die Gestaltungsmacht bei der Definition von „Leitungswasser“.
Unsere genannten Leitungen können also unter umständen in Ihrem Versicherungsvertrag nicht zutreffen.

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