Unter „Versicherungspolice“ versteht man in der deutschen Versicherungssprache den Versicherungsschein. Die Versicherungspolice wird auch Police oder Versicherungsschein genannt. Unter der Versicherungspolice versteht man die Urkunde die den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen beurkundet. In der Versicherungspolice sind alle wichtigen Informationen des Versicherungsschutzes abgedruckt. Zu finden sind ebenfalls die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Unter „Versicherungsschein“ versteht man die Urkunde die den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen beurkundet. Im Versicherungsschein sind alle wichtigen Informationen des Versicherungsschutzes abgedruckt. Zu finden sind ebenfalls die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Unter „Police“ versteht man in der deutschen Versicherungssprache den Versicherungsschein. Die Police wird auch Versicherungspolice genannt. Unter der Police versteht man die Urkunde die den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen beurkundet. In der Police sind alle wichtigen Informationen des Versicherungsschutzes abgedruckt. Zu finden sind ebenfalls die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Unter „Abwehranspruch“ versteht man eine Leistung der Haftpflichtversicherung. Ist der Anspruch eines Geschädigten ungerechtfertigt, hat der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung einen „Abwehranspruch“. Die Haftpflichtversicherung würde den Anspruch dann abwehren. Siehe auch Passiver Rechtsschutz
Unter „Passiver Rechtsschutz“ versteht man eine Leistung der Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Diese Abwehr unberechtigter Ansprüche ist als „passiver Rechtsschutz“ zu verstehen.
Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf der Versicherung. Die normale Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf.
Der „Neuwert“ beschreibt den Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in einem neuwertigen Zustand. Sofern es sich bei der Sache um ein selbst hergestelltes Wirtschaftsgut handelt, werden die Kosten für die Neuherstellung erstattet. Zum Neuwert werden auch erforderliche Kosten für die Wiederbeschaffung aufaddiert. (z. B. Überführungskosten)
Unter „gleitender Neubauwert“ wird eine Versicherungsart von Gebäuden beschrieben. Beim gleitenden Neubauwert gibt es eine Basis-Versicherungssumme, die meistens als Wert 1914 gebildet wird. Der gleitende Neubauwert resultiert aus einer Multiplikation des Wert 1914 und des Baupreisindex. So steht im Schadenfall die richtige Versicherungssumme zur Verfügung, welche die aktuellen Baukosten auslösen würden, wenn man ein gleiches […]
Siehe unseren Lexikonartikel zur Mallorca-Police.
Die „Mallorca-Police“ gibt Deckung beim Führen/Fahren von Mietwägen im europäischen Ausland. In vielen Ländern, in denen Mietwägen ausgeliehen werden, ist nur eine relativ geringe Mindestversicherungssumme nötig, weshalb oftmals im Schadenfall die Versicherungssummen nicht ausreichen um alle Ansprüche zu befriedigen. Die Mallorca-Police ist hier eine wichtige Ergänzung für alle Mietwagen-Fahrer. Der Versicherungsnehmer, der in seiner KFZ […]