Wagnis
Siehe unseren Lexikon-Artikel zu Gefahr
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Der Wert 1914 ist der Basiswert der für die Ermittlung der endgültigen Versicherungssumme in der gleitenden Neuwertversicherung benötigt wird. Der Wert 1914 beschreibt den Neubauwert des versicherten Gebäudes, bezogen auf das Jahr 1914.
Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert ist. Wenn ein Schadenfall eintritt und es wird eine Unterversicherung festgestellt, erhält der Versicherungsnehmer nur gemäß dem Verhältnis zwischen Versicherungswert und Versicherungssumme eine Ersatzleistung. Beispiel: 30.000 € Schadenhöhe 50.000 € Versicherungssumme 100.000 € Versicherungswert (=benötigte Versicherungssumme) Entschädigungsformel: (Versicherungssumme : Versicherungswert) x Schadenhöhe Im […]
Der Begriff „Regress“ stammt aus der Schadenregulierung. Sofern ein Dritter einen Schaden zu vertreten hat, den ein Versicherungsunternehmen zu begleichen hat, kann das Versicherungsunternehmen den Dritten in Regress nehmen. Beispiel: Ein Feuerwerk eines Dritten zündet durch herabfallende glühende Stücke das Haus des Versicherungsnehmers an. Der Versicherungsnehmer erhält von seiner Gebäudeversicherung eine Versicherungsleistung. Das Versicherungsunternehmen kann […]
Ein „Sublimit“ ist eine von der regulären Versicherungssumme abweichende Limitierung einer Versicherungsleistung bei einem beschriebenen Ereignis. Ein Sublimit lautet Beispielsweise: Hausrat-Versicherungssumme 100.000 €, jedoch für Diebstahl von Wäsche auf der Leine maximal 500 €.
Unter einer „Klausel“ versteht man einen erweiternden oder einschränkenden Zusatz zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine Klausel muss bei Vertragsschluss in den zugehörigen Bedingungen oder im Versicherungsschein benannt und ausgeführt sein um Gültigkeit zu erlangen.
Unter „Police“ versteht man in der deutschen Versicherungssprache den Versicherungsschein. Die Police wird auch Versicherungspolice genannt. Unter der Police versteht man die Urkunde die den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen beurkundet. In der Police sind alle wichtigen Informationen des Versicherungsschutzes abgedruckt. Zu finden sind ebenfalls die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf der Versicherung. Die normale Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf.
Unter „Obliegenheiten“ werden die Pflichten des Versicherungsnehmers bezeichnet. Mit Abschluss eines Versicherungsvertrags verpflichtet sich der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich zur Zahlung der Prämie sondern auch zu Obliegenheiten. Eine solche Obliegenheit könnte zum Beispiel die „Weisungen des Versicherers zu befolgen“ sein.
Der Begriff „Neubauwert“ stammt aus dem Bereich der Gebäudeversicherung. Er beschreibt den ortsüblichen Neubauwert eines Gebäudes inklusive Planungs- und Konstruktionskosten. Es ist aufgrund von Schwankungen bei den Baukosten sehr ratsam Gebäude auf Basis eines gleitenden Neubauwerts zu versichern.