Unter „Pflichtversicherung“ versteht man eine Pflicht zur Versicherung die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Die bekannteste Pflichtversicherung ist die KFZ Haftpflichtversicherung oder die Sozialversicherung. In manchen Bundesländern ist auch eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter zur Pflichtversicherung erklärt.
Unter „Passiver Rechtsschutz“ versteht man eine Leistung der Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Diese Abwehr unberechtigter Ansprüche ist als „passiver Rechtsschutz“ zu verstehen.
Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf der Versicherung. Die normale Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf.
Unter „Obliegenheiten“ werden die Pflichten des Versicherungsnehmers bezeichnet. Mit Abschluss eines Versicherungsvertrags verpflichtet sich der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich zur Zahlung der Prämie sondern auch zu Obliegenheiten. Eine solche Obliegenheit könnte zum Beispiel die „Weisungen des Versicherers zu befolgen“ sein.
Unter „Kausal“ versteht man den ursächlichen Zusammenhang mit etwas.
Unter „Kausalität“ versteht man den ursächlichen Zusammenhang mit etwas.
Eine der wichtigsten Pflichten des Versicherungsnehmers ist die „Vorvertragliche Anzeigepflicht“. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, spricht man von einer Anzeigepflichtsverletzung. Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht geht es nach der novellierung des VVG im Jahre 2008 im wesentliches um eines: Alle im Antrag gestellten Fragen müssen vom Versicherungsnehmer unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Die meisten vorvertraglichen […]
Vers.-St. ist eine Abkürzung für Versicherungssteuer
VerSt. ist eine Abkürzung für Versicherungssteuer
Vst. ist eine Abkürzung für Versicherungssteuer