Der Zeitwert ist eine Versicherungsart. Man kann den schadenbedingten Ersatz von Sachen auf den Zeitwert begrenzen. Das Versicherungsunternehmen hat im Schadenfall so geringere Leistungen zu erbringen. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert abzüglich einer Wertminderung aufgrund des Alters und der Abnutzung der Sache.
Siehe unseren Lexikon-Artikel zu Gefahr
Der Versicherungsfall beschreibt die Realisierung der versicherten Gefahr. Wenn der Versicherungsfall eintritt, wird die vertragliche Leistungspflicht des Versicherers aus. Im Versicherungsfall sind die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sehr wichtig. Außerdem erfolgt bei einem Versicherungsfall generell eine Prüfung ob die vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt ist.
Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert ist. Wenn ein Schadenfall eintritt und es wird eine Unterversicherung festgestellt, erhält der Versicherungsnehmer nur gemäß dem Verhältnis zwischen Versicherungswert und Versicherungssumme eine Ersatzleistung. Beispiel: 30.000 € Schadenhöhe 50.000 € Versicherungssumme 100.000 € Versicherungswert (=benötigte Versicherungssumme) Entschädigungsformel: (Versicherungssumme : Versicherungswert) x Schadenhöhe Im […]
Der Begriff „Regress“ stammt aus der Schadenregulierung. Sofern ein Dritter einen Schaden zu vertreten hat, den ein Versicherungsunternehmen zu begleichen hat, kann das Versicherungsunternehmen den Dritten in Regress nehmen. Beispiel: Ein Feuerwerk eines Dritten zündet durch herabfallende glühende Stücke das Haus des Versicherungsnehmers an. Der Versicherungsnehmer erhält von seiner Gebäudeversicherung eine Versicherungsleistung. Das Versicherungsunternehmen kann […]
Ein „Sublimit“ ist eine von der regulären Versicherungssumme abweichende Limitierung einer Versicherungsleistung bei einem beschriebenen Ereignis. Ein Sublimit lautet Beispielsweise: Hausrat-Versicherungssumme 100.000 €, jedoch für Diebstahl von Wäsche auf der Leine maximal 500 €.
Unter einer „Klausel“ versteht man einen erweiternden oder einschränkenden Zusatz zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine Klausel muss bei Vertragsschluss in den zugehörigen Bedingungen oder im Versicherungsschein benannt und ausgeführt sein um Gültigkeit zu erlangen.
Unter „Versicherungspolice“ versteht man in der deutschen Versicherungssprache den Versicherungsschein. Die Versicherungspolice wird auch Police oder Versicherungsschein genannt. Unter der Versicherungspolice versteht man die Urkunde die den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen beurkundet. In der Versicherungspolice sind alle wichtigen Informationen des Versicherungsschutzes abgedruckt. Zu finden sind ebenfalls die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Unter „Versicherungsschein“ versteht man die Urkunde die den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen beurkundet. Im Versicherungsschein sind alle wichtigen Informationen des Versicherungsschutzes abgedruckt. Zu finden sind ebenfalls die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Unter „Police“ versteht man in der deutschen Versicherungssprache den Versicherungsschein. Die Police wird auch Versicherungspolice genannt. Unter der Police versteht man die Urkunde die den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen beurkundet. In der Police sind alle wichtigen Informationen des Versicherungsschutzes abgedruckt. Zu finden sind ebenfalls die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.