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Invalidität

Der Begriff „Invalidität“ stammt primär aus der Unfallversicherung. Eine Invalidität liegt vor, wenn eine dauernde Beeinträchtigung der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit vorhanden ist. Der Grad der Invalidität wird Anhand einer Gliedertaxe, die sich von Tarif zu Tarif unterscheidet, oder durch ein ärztliches Gutachten ermittelt. Die Ermittlung des Invaliditätsgrades erfolgt erst nach Abschluss der Heilbehandlung. Die prozentuale Höhe der Invalidität wirkt sich auf die zu erwartende Versicherungsleistung aus.

Die Versicherungsleistung (Invaliditätsleistung) wird in Prozent (aus der Invalidität ermittelt) von der Versicherungssumme ermittelt.

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