Viele Versicherungsunternehmen fordern bei der Übernahme eines biologischen Risikos (= Todesfall, Berufsunfähigkeit etc.) eine „Gesundheitsprüfung“.
Die Gesundheitsprüfung findet zunächst über eine Fragestellung im Antrag zur Versicherung statt. Der versicherten Person werden Fragen zum Gesundheitszustand gestellt, die im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Zusätzlich zu den Gesundheitsfragen ist eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht im Antrag fixiert. Diese Schweigepflichtentbindung wird somit bei Antragsstellung ebenso erteilt.
Die Angaben zum Gesundheitszustand für eine umfassende Gesundheitsprüfung sind zur Risikobewertung und Beitragskalkulation notwendig. Sollten gefahrerhöhende Umstände (z. B. risikorelevante Vorerkrankungen) vorhanden sein, ermöglicht es dem Versicherer diese Krankheit auszuschließen oder gegen einen Zuschlag einzuschließen.
Ab einer gewissen Höhe der abgesicherten Leistung verlangen manche Versicherer ein ärztliches Gesundheitszeugnis zur Annahme des Antrags.