Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, mit freiem Willen rechtlich bindenden Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen.
Das BGB unterscheiden zwischen Drei Arten der Geschäftsfähigkeit:
- Volle Geschäftsfähigkeit
- beschränkte Geschäftsfähigkeit
- Geschäftsunfähigkeit
Minderjährige die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig. Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Ab 18 Jahren gilt ein Mensch im Normalfall als voll geschäftsfähig. Es gibt jedoch z. B. bei Behinderungen, Geisteskrankheiten etc. Einschränkungen bei der Geschäftsfähigkeit.