Als Folgeprämie bezeichnet man jene zu leistenden Zahlungen nach Begleichung der Erstprämie. Die Prämien richten sind immer nach der vertraglich vereinbarten Versicherungsperiode. Wann genau eine Folgeprämie fällig wird ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Die Fälligkeit der Folgeprämie ist von der vertraglich vereinbarten Zahlweise abhängig.
Wie jede Prämie von Versicherungsverträgen sind diese im Voraus fällig. Die Zahlung der Prämie kann durch das Lastschriftverfahren oder auch per Überweisung erfolgen.
Den Versicherungsnehmer trifft die Pflicht zur Prämienzahlung. Das Versicherungsunternehmen kann die Prämie zur Versicherung gerichtlich geltend machen.