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Fahrzeughalter

Fahrzeughalter (Halter) von KFZ

Als „Fahrzeughalter“ (oder auch Halter) wird derjenige bezeichnet, der ein Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Der Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dient als Beweis für die Haltereigenschaft.

Bei einem Verkauf eines Fahrzeugs sollte der Eigentumsübergang deshalb schriftlich in Form eines Vertrags festgehalten werden. Auch die Zahlung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises sollte quittiert werden.

Der Halter eines Fahrzeugs ist gemäß der Straßenverkehrsordnung für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich. Auch der Fahrer ist für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Die Polizei kann bei Vorhandensein technischer Mängel daher dem Fahrer sowie dem Halter für diese Mängel eine Ordnungswidrigkeit aussprechen.

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