Das Wort „Fahrzeugbrief“ wird landläufig als Synonym für die „Zulassungsbescheinigung Teil II“ verwendet.
Die „Zulassungsbescheinigung Teil II“ wird landläufig auch als „Fahrzeugbrief“ bezeichnet. Unter der „Zulassungsbescheinigung Teil II“ versteht man eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.
Die „Zulassungsbescheinigung Teil II“ dient als Eigentumsbeweis. Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist. Der Erwerb eines Kraftfahrzeugs ist nicht möglich ohne die Übergabe des Fahrzeugbriefs.
Die „Zulassungsbescheinigung Teil II“ enthält auch den vorherigen Eigentümer des Fahrzeugs.