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Explosion

Als „Explosion“ gilt im Versicherungswesen eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen und Dämpfen. Hierbei entsteht oftmals die charakteristische Druckwelle sowie ein Lichtblitz. Der gesamte Vorgang der Explosion geht ebenfalls häufig mit einem Knall überein.

Die „Explosion“ gilt in verschiedenen Sparten als versichert. Am bekanntesten sind die Explosionsdeckungen der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung.

Neben der Explosion gibt es noch die erwähnenswerte Implosion.

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