Die „Erstprämie“ wird auch als Einlösungsbetrag oder Einlösungsprämie bezeichnet. Bei der Erstprämie handelt es sich um einen Bestandteil eines geschlossenen Versicherungsvertrags der äußerst wichtig ist. Sollte es keine anderslautende vertragliche Vereinbarung geben, tritt der Versicherungsschutz erst nach Eingang der Erstprämie in Kraft.
Hiervon ausgenommen sind anderslautende vertragliche Vereinbarungen wie zum Beispiel die vorläufige Deckung (eVB) in einigen Versicherungssparten (z. B. KFZ Versicherung).
Die Erstprämie muss innerhalb 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt sein. D. h. das Geld muss innerhalb 14 Tagen beim Versicherer eingegangen sein.
Bei Zahlungsverzug der Erstprämie tritt der Versicherungsschutz nicht in Kraft. Im Schadenfall wäre der Versicherer nicht leistungspflichtig.