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Ersatzleistung

Die Ersatzleistung wird oftmals auch Entschädigung oder Entschädigungsleistung genannt. Es handelt sich hierbei um die vertraglich vereinbarte und zugesicherte Leistung eines Versicherungsunternehmens die nach Eintritt eines versicherten Schadenfalls zur Zahlung fällig wird. Die Ersatzleistung (oder auch Entschädigung, Entschädigungsleistung) wird begrenzt durch die Versicherungssumme (oder auch Deckungssumme genannt) bzw. bei einem Teilschaden durch den Versicherungswert der beschädigten Sache.

Im Normalfall erfolgt die Ersatzleistung in Geldform. In seltenen Einzelfällen gibt der Versicherer Naturalersatz.

Bei der Abrechnung der Ersatzleistung sollte auch das Bereicherungsverbot sowie die Unterversicherung beachtet werden.

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