Unter der Beitragsrückerstattung (oftmals auch in Kurzform als „BRE“ betitelt) versteht man die Rückerstattung bereits bezahlter Versicherungsbeiträge an den Versicherungsnehmer.
Siehe hierzu unseren Lexikon-Artikel zur Beitragsrückersatttung.
Unter der Beitragsrückerstattung (oftmals auch in Kurzform als „BRE“ betitelt) versteht man die Rückerstattung bereits bezahlter Versicherungsbeiträge an den Versicherungsnehmer.
Siehe hierzu unseren Lexikon-Artikel zur Beitragsrückersatttung.