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Bauartklasse

In der Gebäudeversicherung, gewerblichen Sachversicherung und Hausratversicherung wird unter anderem nach der Bauartklasse des Gebäudes, in dem sich das zu versichernde Risiko befindet, gefragt. Die Bauartklasse beschreibt die Bauausführung des Gebäudes.

Bauartklasse bei klassischer Bauweise

Klasse Beschaffenheit der Außenwände Dacheindeckung
I massiv (Mauerwerk, Beton) hart (z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten,Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
II  Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfaserfüllung, Stahl oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus anderem Material als Holz oder Kunststoff. (Profilblech, Asbestzement) hart (Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
III  Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten hart
(Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
IV  wie Klasse I oder II  weich
(vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.a.)
V  wie Klasse III  weich
(vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.a.)

Bauartklasse bei Fertighaus Bauweise

Fertighausgruppen (FHG) Beschaffenheit der Außenwände Dacheindeckung
FHG I In allen Teilen – einschließlich der tragenden Konstruktion – feuerbeständige Bauteile wie Bauartklasse I
FHG II Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen,Umfassungswände und tragende Konstruktion außen mit feuerhemmenden, nichtbrennbaren Baustoffenummantelt bzw. verkleidet (z.B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten; nicht Metall/-folien) wie Bauartklasse I
FHG III wie Fertighausgruppe II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung wie Bauartklasse I

Es ist enorm wichtig die korrekte Bauartklasse bei Versicherungsanträgen anzugeben. Die Tarife der Versicherer schreiben unterschiedliche Tarife für die verschiedenen Bauartklassen vor. Die falsche Angabe einer Bauartklasse kann als Obliegenheitsverletzung ausgelegt werden und den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

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