Unter „Abwehranspruch“ versteht man eine Leistung der Haftpflichtversicherung. Ist der Anspruch eines Geschädigten ungerechtfertigt, hat der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung einen „Abwehranspruch“. Die Haftpflichtversicherung würde den Anspruch dann abwehren.
Siehe auch Passiver Rechtsschutz