Als Ablaufleistung bezeichnet man eine im Versicherungsvertrag fixierte Versicherungssumme zuzüglich diverser erhöhender Zusatzsummen die zum Laufzeitende eines Versicherungsvertrags zur Auszahlung fällig wird.
Ablaufleistung in der Lebens- Rentenversicherung
Die Ablaufleistung einer Lebens- bzw. Rentenversicherung besteht aus mehreren Teilen. Neben der fixierten Versicherungssumme werden Überschussanteile und Schlussgewinne aufaddiert. Die Überschussanteile und Schlussgewinne sind im Gegensatz zur Versicherungssumme nicht garantiert und können bis zum Zeitpunkt der Auszahlung variieren.
Die Ablaufleistung kann durch Beitragsfreistellung oder Beitragsreduzierung vom Kunden negativ beeinflusst werden.