Doppelförderung
Der Landwirt Albert T. hat sich auf den Anbau von Mais spezialisiert. Für seinen Betrieb stellt er einen Antrag auf Agrarförderung. Die zuständige Behörde prüft den Antrag und stellt fest, dass für einige seiner bewirtschafteten Flächen bereits von einer anderen Person eine Förderung beantragt wurde. Auf Nachfrage wird Herrn T. der Name seines Kunden mitgeteilt. Dieser Kunde ist der Auffassung, dass Herr T. ihm die Flächen verpachtet hat. |
Herr T. wiederum ist der Ansicht, dass er seinem Kunden lediglich die Ernte verkauft hat, aber die Flächen tatsächlich von ihm selbst bewirtschaftet werden. In der behördlichen Anhörung wird Herrn T. ein Schreiben präsentiert, in dem er selbst das Wort „Pacht“ verwendet. Herr T. behauptet, dass dies lediglich ein formaler Fehler war. Er alleine bewirtschaftet die Flächen, nicht sein Kunde. Dieser erhält nur die Ernte. Daher handelt es sich nicht um ein Pachtverhältnis mit dem Kunden.
Die Behörde lehnt jedoch seinen Antrag ab. Sie geht sogar von einer vorsätzlichen Überdeklarierung aus. Aber damit nicht genug – als Sanktion wird auch die nächste Förderung um den abgelehnten Betrag gekürzt. Herr T. erhebt erfolglos Widerspruch. Danach reicht er Klage bei Gericht ein.
Die AUXILIA, hier der zuständige Rechtsschutzversicherer, hilft
Das Gericht schließt sich der Rechtsauffassung der Behörde an und weist die Klage ab. Bei einem Gegenstandswert von ca. 20.000,- € fallen bei Herrn T. Kosten von rund 4.200,- € an – diese übernimmt die AUXILIA Rechtsschutz.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart „Verwaltungs-Rechtsschutz“ versichert.
Bei der Kundengruppe der Landwirte ist diese inklusive der Cross-Compliance-Streitigkeiten im JURAGRAR und auch im Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz enthalten.
Weitere Fälle
Es kann sehr schnell gehen.
Manchmal entstehen aus alltäglichen Situationen ganz unverhofft Rechtsstreitigkeiten. Und trotz der vielen in Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen muss deren Durchsetzung und auch Interpretation oftmals vor Gericht geklärt werden.
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