Seit 2013 weisen wir unsere Kunden auf eine baldige Beitragserhöhung in der Rechtsschutzversicherung hin. Die Marktanalysen und äußeren Faktoren haben deutlich gemacht, dass eine solche Erhöhung unumgänglich ist. In den letzten Monaten haben einige Rechtsschutzversicherer die Beiträge um ca. 15 % nach oben korrigiert um die steigenden Schadenaufwendungen abzufangen.
Wir sagen Ihnen wie es zu der Erhöhung kommen konnte.
Die Hintergründe der Beitragserhöhung
Die Hintergründe der Beitragserhöhungen liegen auf der Hand. Parteiübergreifend wurde im Bundesjustizministeriums an einem Strang gezogen. Beschlossen wurde im August 2013 dann im Bundestag und Bundesrat die Erhöhung der Gerichtskosten und, nach mehrmaligen Hinweisen des Deutschen Anwaltsvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer auch die Anwaltshonorare in Form einer Änderung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Erhöht wurden verschiedene streitwertabhängige Gerichtsgebühren aufgrund der aktuellen Preisentwicklung. So sollen zum Beispiel bei Grundbucheintragungen, Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften sowie bereits bestehende Festgebühren angehoben bzw. neu eingeführt werden.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen aufgeschlüsselt:
Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
- Erhöhung der Beschwerdegebühren in FG-Verfahren
- Erhöhung der Beschwerdegebühren bei einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen
- Gesonderte Vergütung für Farbkopien
- Anhebung der Tagesgelder und Abwesenheitsgelder
- Neuordnung bei der außergerichtlichen Vergütung in verwaltungsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten
- Doppelte Postentgeltpauschale in Straf- und Bußgeldsachen
Insgesamte Steigerung der Kosten
Die Rechtsanwaltshonorare stiegen insgesamt um circa 19 % im Vergleich zu den bisherigen Honoraren für die gleichen Arbeiten der Rechtsanwälte.
Auswirkungen auf die Rechtsschutzversicherung
Die Auswirkungen der Erhöhungen liegen auf der Hand. Die oftmals vor vielen Jahren kalkulierten Tarife können unter den geänderten Voraussetzungen nicht weiter wirtschaftlich aufrecht erhalten werden. Die Versicherer sind gezwungen die Beiträge anzuheben.
Mehrere Versicherer setzen auf Verschleierung der Beitragserhöhung durch einen „neuen Tarif“ mit einem Modularsystem. So kann der Kunde feingranular die Leistungen zusammenbauen wie er sie braucht und wünscht. Gleichzeitig werden Tariferhöhungen damit natürlich verschleiert. Insgesamt ist so ein Modulartarif jedoch ebenfalls teurer als die bisherigen Tarife bei gleichem Leistungsumfang.
Es gibt jedoch auch Versicherer, die zu Beitragserhöhungen stehen. So hat zum Beispiel jüngst die KS Auxilia Rechtsschutzversicherung völlig offen eine Beitragserhöhung kommuniziert. Bei der KS Auxilia geht man nach uns vorliegenden Informationen von einer Beitragserhöhung von teilweise mehr als 15 % aus. Wir halten diese offene Kommunikation der KS Auxilia für sehr fair und kundenorientiert. Nach vier Jahren Beitragsstabilität eine Tariferhöhung aufgrund dieses konkreten Anlasses zu machen ist in unseren Augen völlig in Ordnung.
Insgesamt geht die Erhöhung der Anwaltshonorare also am Verbraucher nicht ohne Mehraufwand vorbei.
Auch Sie müssen, mit ziemlicher Sicherheit, für Ihre Rechtsschutzversicherung im Jahr 2016 bzw. 2017 merklich mehr Geld ausgeben, um den gleichen Versicherungsschutz zu erhalten.
Insgesamt bleibt die Rechtsschutzversicherung dennoch einer der wichtigsten Bausteine im Portfolio eines Versicherungskunden. Die Risiken, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, sind höher denn je.
Zum Jahresende haben wir für Sie deshalb noch ein besonderes Schnäppchen!
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