Der Begriff „Schadenfreiheitsrabatt“ stammt aus der Kraftfahrtversicherung. Es handelt sich hierbei um einen sehr einflussreichen Baustein in der Ermittlung des Beitrags zur KFZ Versicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt wird in schadenfreien Jahren angegeben und beschreibt in Jahren, wie lange ein Versicherungsnehmer schadenfrei ist.
Der Schadenfreiheitsrabatt in Jahren wird dann vom jeweiligen Versicherer, bei dem der Schadenfreiheitsrabatt eingebracht wird, in eine Prozent umgerechnet.
Je länger ein Versicherungsnehmer schadenfrei ist, desto weniger Beitrag hat er für seine Kraftfahrtversicherung zu bezahlen.
Im Schadenfall erfolgt eine je nach Versicherer unterschiedliche Rückstufung im Schadensfall. Der Versicherungsnehmer verliert schadenfreie Jahre im Versicherungsfall. Jedoch verliert der Versicherungsnehmer nicht alle schadenfreien Jahre. Die Rückstufung wird von jedem Versicherungsunternehmen individuell festgelegt und durchgeführt.