Wenn von einer „GAP-Deckung“ die Rede ist, meint man damit die Absicherung einer Deckungslücke. „GAP“ resultiert hierbei vom englischen „Gap“, was in deutscher Sprache für „Lücke“ steht. Mit der GAP-Deckung will man die Lücke zwischen dem erstattungspflichtigen Versicherungswert im Falle eines Totalschadens und einer offenen (an die versicherte Sache gekoppelten) Restschuld schließen.
Die GAP-Deckung wird oftmals bei Leasingwägen benötigt. Im Falle eines Totalschadens oder einer Entwendung eines neuwertigen Fahrzeugs würde von der Kaskoversicherung des Fahrzeugs der Wiederbeschaffungswert (= Wert eines gebrauchten Wagens) bezahlt werden. Die Leistung der Versicherung wäre hierbei dann regelmäßig niedriger als die offene Restschuld bei der Leasingbank. Da Leasingfahrzeuge jedoch oftmals sicherungsübereignet sind, fordert die Leasingbank bei einem Totalschaden die Gesamt-Darlehenssumme vom Leasingnehmer ein.
Diese Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restschuld wird von der GAP-Deckung ersetzt.